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20. März 2010
 

Sport

 
Claudia Pechstein. Quelle: reuters
Pechstein (li.) mit Manager Grengel

Verhandlung vor dem CAS

Pechstein vor CAS-Urteil
"mit gutem Gefühl"

Entscheidung des Gerichts für Donnerstag erwartet

Triumphale Rückkehr oder bitteres Karriereende? Voraussichtlich am Donnerstag erfährt Claudia Pechstein, ob sie ihre Laufbahn fortsetzen darf oder ob der Internationale Sportgerichtshof CAS die deutsche Wintersport-Ikone zur Dopingsünderin stempelt.

 
 
 
 

Doch nicht nur die 37 Jahre alte Eisschnellläuferin, die auch um ihren Beamtenstatus als Bundespolizistin fürchten muss, fiebert dem Urteil der drei CAS-Schiedsrichter Massimo Coccia (Italien), Stephan Netzle und Michele Bernasconi (beide Schweiz) entgegen. Auch Sportler, Funktionäre und Dopingjäger in der ganzen Welt erwarten gespannt das Ende des weltweit ersten Falles, in dem der indirekte Dopingnachweis angewendet wurde.

Zitat

„Mit einer möglichen Bestätigung der Sperre durch den CAS befasse ich mich nicht.“

Claudia Pechstein

Weltcup-Start am Freitag?

"Mit einer möglichen Bestätigung der Zweijahressperre durch den CAS befasse ich mich nicht. 'Hätte, wenn und aber' hat es bei mir noch nie gegeben", sagt Pechstein: "Ich habe ein gutes Gefühl und weiß, dass ich unschuldig bin, deshalb ist für mich eigentlich klar: Es kann nur einen Freispruch geben." Auch am Donnerstagmorgen will sie ganz normal trainieren gehen.

 

Schon am Freitag würde sie im Falle eines Freispruchs in Berlin beim ersten Weltcup wieder auf dem Eis stehen, 271 Tage nach ihrem letzten Wettkampf bei der Mehrkampf-WM im Februar in Hamar wäre ausgerechnet ihre Heimbahn im Sportforum die Comeback-Bühne. Ursprünglich wollte der CAS nicht vor dem 10. November urteilen. Dass das Gericht die Bekanntgabe auf einen Termin vor den ersten Weltcup verlegte, könnte auf einen Freispruch der fünfmaligen Olympiasiegerin deuten. Zuvor hatte das Pechstein-Lager den CAS mehrfach darauf hingewiesen, wie wichtig der erste Weltcup im Hinblick auf die Winterspiele in Vancouver ist.

 

Pechstein wettert gegen ISU-Arzt

Nicht gelungen ist es Pechstein, eine Blutanomalie nachzuweisen, die ihre "abnormalen Retikulozytenwerte" (ISU) erklären würde. Die "angeborene, leicht kompensierte Hämolyse" und die "Epo-Gen-Variante", auf die aufwendige private Analysen hinweisen sollen, stellen keinen Beweis dar und entlasten Pechstein daher nicht vollständig. In diesem Zusammenhang fuhr die Berlinerin am Dienstag ihre letzte Attacke und forderte den Rücktritt des zuständigen ISU-Arztes Harm Kuipers.

Zitat

„Anstatt dass ich mich frühzeitig untersuchen lassen kann, zog man mich bei erstbester Gelegenheit aus dem Verkehr und brandmarkte mich mit dem Dopingstempel.“

Claudia Pechstein

Hintergrund ist ein angeblicher Zwischenfall während des CAS-Verfahrens am 22. und 23. Oktober in Lausanne. Kuipers habe, so das Pechstein-Lager, überraschend einen anderen Fall mit auffälligen Blutwerten erwähnt. In diesem Fall soll es zu keiner Anklageerhebung gekommen sein, weil der betreffende Athlet oder die Athletin ein Attest über eine Blutanomalie vorgelegt haben soll. Pechstein bemängelt, dass ihr dazu die Zeit gefehlt habe.

Gute Chancen auf Freispruch

"Anstatt dass ich mich frühzeitig untersuchen lassen kann, zog man mich bei erstbester Gelegenheit aus dem Verkehr und brandmarkte mich mit dem Dopingstempel", sagt Pechstein: "Ich meine, Kuipers ist nicht mehr tragbar." Die ISU hatte bei Pechstein erstmals im Jahr 2001 überhöhte Werte festgestellt, sie aber erst im Februar 2009 informiert. Pechsteins Höchstwert lag bei 3,75 Prozent, die ISU-Grenze beträgt 2,4.

 

Doch selbst wenn der CAS die Beweislast auf Seiten Pechsteins sieht und der Argumentation der ISU folgt, dass einzig der Parameter Retikulozyten als Dopingnachweis ausreicht, besitzt die Olympiasiegerin noch gute Chancen auf einen Freispruch. Angeblich leistete sich die ISU zahlreiche Verfahrensfehler, unter anderem soll keine der in dem Fall noch relevanten vier Blutproben korrekt protokolliert worden sein.

Lackmustest für indirekten Beweis?

Sollte Pechstein, die das Verfahren "eine sechsstellige Summe", angeblich rund 250.000 Euro gekostet haben soll, den Prozess gewinnen, will sie die ISU auf Schadenersatz verklagen. Der Weltverband äußert sich seit Wochen nicht mehr zu dem Fall, eines der wenigen Statements von ISU-Präsident Ottavio Cinquanta bezog sich auf mögliche Regressansprüche: "Wer ins Restaurant geht und einen guten Wein bestellt, muss ihn auch bezahlen können."

 

Uneins sind sich indes die obersten Sportführer, ob der Fall tatsächlich einen "Lackmustest" darstellt, wie IOC-Präsident Jacques Rogge meint, "ob das Langzeitprofil von der internationalen wissenschaftlichen Gemeinde bestätigt wird." Rogges Vize, DOSB-Präsident Thomas Bach, sagte dagegen im Interview mit den "Fränkischen Nachrichten": "Das Urteil kann angesichts der Rechtslage kein Urteil sein, das den indirekten Beweis unmöglich macht. Das Urteil wird hoffentlich Anforderungen formulieren, die an den indirekten Beweis zu stellen sind."